AGBs

Teil A
Allgemeine Vertragsregelungen des Servicevertrages mit der OPM Research AG 

§ 1 Geltungsbereich
Für alle mit der OPM RESEARCH AG (in weiterer Folge kurz „OPM“ genannt) geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 2 Gegenstand des Servicevertrages
1. Die OPM vermittelt dem Kunden die regelmäßige Erwerbsmöglichkeit für Anteile an von dritter Seite bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die zum Gesellschaftszweck die umfangreiche Vorteilsverschaffung durch Bezugs- und Berechtigungsscheinen oder Vorteile bei der Inanspruchnahme von Onlineangeboten für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand hat.

2. Die sich aus der Vermittlung in die GbRs für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter Teil B wiedergegeben. Die OPM erbringt alle für die Vermittlung und Kommunikation mit der jeweiligen Gesellschaft erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter (z.B.: Cashback- Service) bedienen kann. Weiterhin stellt die OPM einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung.

3. Der Kunde erhält automatisch die kostenlose Zugriffsmöglichkeit zum Cashback-Club unter www.BezugsKontor24.com

§ 3 Vertragsschluss
Die Dienstleistungen der OPM kann jede juristische oder geschäftsfähige natürliche Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher bzw. Textform auf regelmäßige Vermittlung einer Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GbR an die OPM zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkom- munikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die OPM erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung von Anteilen an einer bestimmten GbR.


§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der OPM und dem Kunden im Rahmen des Servicevertrages

1. Die OPM bietet dem Kunden monatlich gegen Entgelt den Ankauf/Erwerb von Anteilen an bestehenden GbRs nach Maßgabe des Inhalts der jeweiligen Angebotes der OPM an, welches sich an dem Inhalt dieser AGB ausrichtet.
2. Die OPM hat ihre Leistung erfüllt, wenn sie dem Kunden die Eintrittsmöglichkeit in eine dementsprechende GbR durch ein Angebot eines Anteilseigners über den Eintritt in eine GbR wie unter Teil B wiedergegeben verschafft hat. Erst nach Zahlung der gem. § 6 vertraglich geschuldeten und fälligen Entgelte an die Anteilsveräußerer ist die OPM verpflichtet, das Angebot zum Eintritt in die GbR im Namen und für den Kunden geltend zu machen und den Gesellschaftsanteil für den Kunden anzunehmen.
3. Die OPM ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die OPM auch in eigenem Namen und für eigene Rechnung handeln. Die OPM ist berechtigt, sich selbst an den Gesellschaften zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen erworbenen Anteil weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die GbR folgenden Vermögensvorteile obliegt allein dem Kunden.

§ 5 Treuhänder
Die OPM beauftragt einen unabhängigen Treuhänder damit, im Namen des Kunden Erträge entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, die ggf. nach Beendigung/Liquidation der GbR zugunsten des Kunden anfallen. Der Kunde ermächtigt die OPM daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuhänder als seinen Empfangsbevollmächtigten einzuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuhänder findet über die Kommunikationswege statt.

§ 6 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen
1. Die OPM zieht vom Kunden nur das Entgelt der Anteilsverkäufer für den Erwerb des Gesellschafteranteils. Berücksichtigt werden nur dem Konto der OPM vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
2. Die OPM zieht einen Betrag in der Höhe von € 69,00 per Lastschrift pro Monat vom Konto des Kunden ein.
3. OPM steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der OPM und den Anteilsverkäufern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen, insbesondere nach Vermittlung in die GbRs. Ferner können die Anteilsverkäufer im Falle der Rücklastschrift gem. § 5 die Genehmigung über erfolgte Anteilsverkäufe verweigern. Für jede fehlgeschlagene Buchung kann die OPM einen Pauschalbetrag von 8,00 EUR zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung zu stellen.
Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages, für den Fall einer Rücklastschrift unwiderruflich das Angebot zur Rückübertragung seiner GbR-Anteile an OPM. Diese nimmt die Rückabtretung mit Abschluss dieses Vertrages für den Fall der Rücklastschrift unwiderruflich an. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dies zur Folge hat, dass er im Fall der Rücklastschrift keinen Anspruch mehr auf etwaige Erträge hat und diese insoweit auch nicht an ihn ausgezahlt werden.

§ 7 Informationen zu den Serviceleistungen
Die OPM informiert den Anteilseigner der GbR monatlich über das Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung des Anteilserwerbes sind binnen vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach der letzten Vermittlung des Abrechnungszeitraumes in Schriftform über die OPM vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist. Ansonsten sind Einwände des Kunden gegen die Abrechnung ausgeschlossen.
Die Abrechnung eines Monats wird von der OPM, zum Beginn des Folgemonats erstellt und postalisch bzw. via E-Mail an den Kunden übermittelt. Die Vermittlungstätigkeit der OPM erfolgt jeweils zum 1. eines Monats für den selbigen Monat.

§ 8 Servicedauer und Kündigung
1. Die erste Serviceperiode gilt für drei Monate und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wurde.
2. Wünscht der Kunde die Beendigung der Serviceperiode, so ist dies erstmalig nach drei Monaten möglich, danach monatsweise. Die Kündigung muss mit einer First von sechs Wochen vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich bei der OPM vorliegen. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels bzw. das Sendedatum der E-Mail maßgeblich. Bei späterem Eintreffen gilt die Kündigung für die darauf folgende Serviceperiode.
3. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Haftungsausschluss
Die Haftung der OPM für Schäden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung:
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der OPM oder ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
• für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der OPM oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
• für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
• Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden von der OPM während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und – verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuhänder, die Anteilsverkäufer und ggf. Abwicklungsdientleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat.

§ 11 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:

Per E-Mail: service@bezugskontor24.com
Per Fax: +41-41-510-2847
Per Post an: OPM Research AG
120 High Road,
East Finchley, N2 9ED, London, England, United Kingdom
Bitte senden Sie Ihre Anfragen NICHT als Einschreiben!

Widerrufsfolgen:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die OPM alle Zahlungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen einem Monat ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die OPM dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Die OPM behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die OPM wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich aufklären. Im Falle der beabsichtigten Änderung von vertragswesentlichen Bestandteilen nimmt die OPM gesondert mit dem Kunden Kontakt auf. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der OPM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
2. Die OPM RESEARCH AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung einen Dritten an Stelle seiner Person in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen.

Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift:
OPM RESEARCH AG, 1201 N. Orange Street, Wilmington, DE 19801, USA

Anschrift für Rückfragen (Kundenkorrespondenz):
OPM Research AG
120 High Road,
East Finchley, N2 9ED, London, England, United Kingdom
Oder service@bezugskontor24.com
Bitte senden Sie Ihre Anfragen NICHT als Einschreiben!

Teil B – Verkaufsgegenstand „Teilnehmer- GbR“, AuszügeGesellschaftsvertrag

§ 1 Kaufgegenstand
Dem Kunden werden im Rahmen dieses Servicevertrags ausschließlich Anteile an GbRs verkauft, die ihm die Rechte der nachfolgend als Investorin bezeichneten Anteilsverkäufer vermitteln. Den Namen der monatlich verkauften GbR (Teil A §2) sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Verkaufsszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde über die OPM im Rahmen des geschlossenen Servicevertrages.

§ 2 Gesellschafter, Anteilsgewichtung
Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 249 Anteilen.
§ 3 Dauer der GbR
Unbeschadet sonstiger Beendigungsgründe wird die GbR für die Dauer von sechs Wochen geschlossen.

§ 4 Gesellschaftsziel
Wesentliches Ziel der Gesellschaft ist:
a. durch Bündelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsvermögen für die GbR und/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufs- und Genussvorteile in Form von Lotto-Gewinnen zu verschaffen und
b. den Aufwand für die Geschäftsführung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungselementen, möglichst gering zu halten. Um die Ziele der GbR zu erreichen, wird die Geschäftsführung der GbR für die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lotto und Gewinnspiel erwerben. Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu vereinbarenden Geldbetrag. In keinem Fall übereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsvermögen. Die Verwalterin übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Geschäftsführung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Investorin ist auch mit der Beauftragung von Dritten für die Durchführung der einverstanden.

§ 5 Einmalige Übertragung von Gesellschaftsanteilen
1. Die Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insgesamt oder in bis zu 249 Teilen an Dritte zu übertragen.
2. Für den Fall der erstmaligen Veräußerung bzw. Abtretung eines durch die Teilung des Gesellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteilsübertragung. Alle späteren Verfügungen über die ursprünglich durch die Teilung und Übertragung nach § 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Gesellschafter.
3. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil übertragen, so erklären sich die Gesellschafter ausdrücklich einverstanden mit dem vollständigen Ausscheiden der Investorin aus der Gesellschaft. Die Investorin hat jedwede Übertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu dokumentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit übertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen.

§ 6 Geschäftsführung, Haftungsbeschränkung
1. Die GbR überträgt der Verwalterin die alleinige Geschäftsführung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Die Gesellschafter verpflichten sich, für die GbR nur und ausschließlich Geschäfte abzuschließen, die auf die Haftung des Gesellschaftsvermögens beschränkt sind. Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Geschäftspartnern der Gesellschaft eine schriftliche Regelung zur Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aufzunehmen.
3. Ansprüche der Gesellschaft aus unvollkommenen Verbindlichkeiten können auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter im Namen der Gesellschaft gegenüber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Ansprüche trotz Auflösung der Gesellschaft und schriftlicher Aufforderung nicht für die Gesellschaft einzieht. Das Recht zur Notgeschäftsführung bleibt unbenommen.

§ 7 Gesellschafterversammlung
Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Eine Gesellschafter- versammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden.

§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter
1. Die Gesellschafter verzichten gegenüber der GbR auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Papiere der Gbr.
2. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten auf ihr Recht auf Anfertigung einer Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens. 3. Die Verzichte gemäß Ziff. 8.1 und 8.2 gelten nur, soweit kein Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht. Für das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Geschäftsführung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darlegungs- und beweisbelastet.
4. Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital übersteigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegenüber der Verwalterin.

§ 9 Auflösung und Liquidation der GbR
Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.
1. Die Gesellschafter verzichten auf ihr Recht zur Kündigung der GbR für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages eintretende Gesellschafter verzichten für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Übernahmevertrags über den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf Kündigung der Gesellschaft.
2. Die Gesellschaft löst sich – unbeschadet gesetzlicher Regelungen- auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr hält oder der vereinbarte Auflösungszeitpunkt erreicht ist. Nach der Auflösung der Gesellschaft verbleibt die Geschäftsführung ausschließlich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Auflösung der Gesellschaft von der Geschäftsführung ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Auflösung der Gesellschaft eine Auflistung über den Bestand des Gesellschaftsvermögens. Noch ausstehende Forderungen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft geltend gemacht und Schulden der Gesellschaft berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverzüglich nach Auflösung der Gesellschaft und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Gesellschaftsvermögens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch überlassenen Vermögens. Sie unterrichtet die übrigen Gesellschafter über den endgültigen Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschaftsbeteiligung.
Der Verwalterin bleibt vorbehalten, sich zur Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten für die Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.

§ 10 Anwendbares Recht
Für die GbR gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Stand: Januar 2024

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